Beitragsordnung
- Eine Aufnahmegebühr wird bis zu einem anders lautenden Beschluss der Mitgliederversammlung nicht erhoben.
- Der Jahresbeitrag persönlicher Mitglieder beträgt 100 €.
- Der Jahresbeitrag institutioneller Mitglieder beträgt 500 €.
- Der Beitrag nach dem ersten Quartal eines Jahres aufgenommener Mitglieder wird monatsanteilig erhoben.
- Der Jahresbeitrag wird im jeweils ersten Quartal fällig und wird durch Lastschrift eingezogen.
- Fördernden Mitgliedern ist es freigestellt, durch eine Spende die Zwecke des Vereins zu fördern.
- Der Vorstand kann in Sonderfällen andere Zahlungsabsprachen treffen.
Brandenburg an der Havel, Juni 2006