Beitragsordnung

  1. Eine Aufnahmegebühr wird bis zu einem anders lautenden Beschluss der Mitgliederversammlung nicht erhoben.
  2. Der Jahresbeitrag persönlicher Mitglieder beträgt 100 €.
  3. Der Jahresbeitrag institutioneller Mitglieder beträgt 500 €.
  4. Der Beitrag nach dem ersten Quartal eines Jahres aufgenommener Mitglieder wird monatsanteilig erhoben.
  5. Der Jahresbeitrag wird im jeweils ersten Quartal fällig und wird durch Lastschrift eingezogen.
  6. Fördernden Mitgliedern ist es freigestellt, durch eine Spende die Zwecke des Vereins zu fördern.
  7. Der Vorstand kann in Sonderfällen andere Zahlungsabsprachen treffen.

Brandenburg an der Havel, Juni 2006