Hebammen können als professionelle Gesundheitsdienstleisterinnen für Mutter und Kind auf Grund ihrer Vertrauensstellung in der Familie schon frühzeitig den Bedarf an erforderlichen Hilfen erkennen und angemessene Beratungs- und Unterstützungsangebote vermitteln.
Allerdings sind im Rahmen der Hebammenhilfe die kassenfinanzierten Leistungen in der Regel bis auf 8 Wochen nach der Geburt limitiert. Zudem kommt eine „normal“ ausgebildete Hebamme fachlich wie zeitlich schnell an ihre Grenzen, wenn sie Frauen mit ihren Kindern aus komplexen Problemlagen heraushelfen soll.
Dagegen verfügen speziell fortgebildete Familienhebammen über die erforderlichen Fachkenntnisse und kommunikativen Kompetenzen, um während ihrer einjährigen aufsuchenden Tätigkeit Familien mit kleinen Kindern in schwierigen psychosozialen Lebenslagen zu unterstützen und zu stabilisieren. Sie begleiten und beraten schwangere Frauen, junge und unsichere Mütter in Gewaltbeziehungen, Partnerschaftskonflikten und anderen Krisensituationen. Über eine gute und ausgedehnte Vernetzung mit Kooperationspartnern verhindern sie, dass überforderte Mütter ihre Säuglinge vernachlässigen oder gar misshandeln.