Zahnärztliche Gruppenprophylaxe

Gruppenprophylaxe umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Sie werden vom Zahnärztlichen Dienst flächendeckend in Kindertagesstätten und Schulen durchgeführt. Hierzu gehören: Das Erlernen einer altersgerechten Zahnputztechnik, die Fluoridierung zum Schutz des Zahnschmelzes, die Ernährungsberatung, die Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch, die Einbeziehung von Multiplikatoren sowie die Durchführung spezifischer Programme zur Betreuung von Kindern mit besonderem Kariesrisiko. Diese Programme erreichen auch Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr. Die Landesverbände der Krankenkassen fördern die Gruppenprophylaxe finanziell. Benötigte Unterlagen: Prophylaxe-Pass des Kindes und zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen die Einverständniserklärung der Eltern.

Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Zahnärztlicher Dienst
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