| • die Diagnose und Therapie aller Sehstörungen einschließlich des Erkennens und Ausgleich von Fehlsichtigkeit |
| • die Diagnose und Therapie aller Erkrankungen und Verletzungen des Sehorgans, seiner Anhangsgebilde und der |
| Sehbahn |
| • die Prävention und Rehabilitation von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans, seiner Anhangsgebilde und |
| der Sehbahn |
| • die Einbindung fachspezifischer Methoden und Kenntnisse in dem gesamtärztlichen Zusammenhang |