• die Diagnose und Therapie aller Sehstörungen einschließlich des Erkennens und Ausgleich von Fehlsichtigkeit |
• die Diagnose und Therapie aller Erkrankungen und Verletzungen des Sehorgans, seiner Anhangsgebilde und der |
Sehbahn |
• die Prävention und Rehabilitation von Sehstörungen und Erkrankungen des Sehorgans, seiner Anhangsgebilde und |
der Sehbahn |
• die Einbindung fachspezifischer Methoden und Kenntnisse in dem gesamtärztlichen Zusammenhang |